Welche Forderung haben wir 2022 an den Stadtrat gestellt?
Den Unterschriftenzettel mit der vollständigen Forderung findest Du auf unserer Seite Unterschreiben.
In reiner Textform ist die Forderung auch hier einsehbar.
Forderung
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art. 18a BayGO die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Bayreuth
- die Verwaltung beauftragt, innerhalb von einem Jahr nach Erfolg des Bürgerentscheids, einen konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan (1) zu erstellen, mit dem eine echte Klimaneutralität (2) (3) bis 2030 erreicht wird;
- den Maßnahmenplan
- direkt im Anschluss an seine Erstellung im Rahmen einer Bürgerversammlung oder eines Online-Äquivalents vorstellt und mit den Bürger:innen diskutiert;
- unmittelbar danach überarbeitet und umsetzt;
- dafür sorgt, dass
- die Verwaltung die Umsetzung des Maßnahmenplans überprüft, dokumentiert und den Maßnahmenplan allen Bürger:innen barrierefrei zur Verfügung stellt;
- der/die Oberbürgermeister:in jährlich über die Umsetzung des Maßnahmenplans und das Erreichen der Reduktion der CO2e Emissionen* öffentlich Rechenschaft ablegt;
- bei allen zukünftigen Stadtratsbeschlüssen deren Auswirkungen auf das Erreichen des Zieles Klimaneutralität 2030 in der Beschlussvorlage deutlich gemacht werden müssen?
Unterschreiben darf jede Person, die EU-Bürger:in und mindestens 18 Jahre alt ist. Außerdem muss die Person am Tag der Unterschriftenabgabe seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bayreuth (Stadt) gemeldet sein.
Begründung
2015 haben in Paris nahezu alle Staaten der Welt vereinbart, die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Als Beitrag zum Erreichen dieses Klimaziels und der globalen Klimagerechtigkeit soll auch Bayreuth bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Dazu ist es notwendig, dass die Verwaltung sofort und direkt den Auftrag bekommt, einen wirksamen Maßnahmenplan zu erarbeiten, der anschließend vom Stadtrat beschlossen werden kann. Je später die Maßnahmen umgesetzt werden, desto gravierender werden die Auswirkungen für Umwelt, Biodiversität und Klima und dadurch umso höher die Folgekosten für Stadt und Bürger:innen. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 kann nur durch mutiges Handeln von Politik, Wirtschaft und uns allen gemeinsam erreicht werden.
(1) Der Maßnahmenplan für echte Klimaneutralität soll den Bürger:innen nachvollziehbar aufzeigen,
- wie viele CO2e-Emissionen pro Jahr in welchen Bereichen eingespart und wie etwaige Kompensationen durchgeführt werden sollen; im Falle von Schwierigkeiten bei der Erhebung von Daten kann auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden;
- welcher Stellenbedarf und welche Kosten zur Umsetzung geschätzt werden.
(2) Klimaneutralität im Allgemeinen bedeutet, dass Handlungen und Prozesse keine CO2e-Emissionen verursachen oder diese vollständig kompensiert werden.
(3) Gemeint mit einer echten Klimaneutralität der Stadt Bayreuth ist die Erreichung des Ziels durch einen Maßnahmenplan, der Klimaneutralität sektorenübergreifend (bspw. Energie, Verkehr, Wirtschaft, Gebäude, Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion), soweit es in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt, verwirklicht bzw. entsprechende Anreize setzt. Das bedeutet die maximal umsetzbare Reduktion aller Emissionen auf dem Stadtgebiet sowie städtischer Unternehmen außerhalb des Stadtgebiets und ab 2030 die Kompensation etwaiger nicht reduzierter Emissionen durch die Stadt Bayreuth.