Welche Forderung haben wir 2022 an den Stadtrat gestellt?

Den Unterschriftenzettel mit der vollständigen Forderung findest Du auf unserer Seite Unterschreiben.

In reiner Textform ist die Forderung auch hier einsehbar.

Forderung  

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art. 18a BayGO die  Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage: 

Sind Sie dafür, dass die Stadt Bayreuth  

  • die Verwaltung beauftragt, innerhalb von einem Jahr nach Erfolg des  Bürgerentscheids, einen konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan  (1) zu erstellen, mit dem eine echte Klimaneutralität (2) (3) bis 2030  erreicht wird;  
  • den Maßnahmenplan  

- direkt im Anschluss an seine Erstellung im Rahmen einer  Bürgerversammlung oder eines Online-Äquivalents vorstellt und  mit den Bürger:innen diskutiert;  

- unmittelbar danach überarbeitet und umsetzt;  

  • dafür sorgt, dass  

- die Verwaltung die Umsetzung des Maßnahmenplans überprüft,  dokumentiert und den Maßnahmenplan allen Bürger:innen  barrierefrei zur Verfügung stellt;  

- der/die Oberbürgermeister:in jährlich über die Umsetzung des  Maßnahmenplans und das Erreichen der Reduktion der CO2e Emissionen* öffentlich Rechenschaft ablegt;  

- bei allen zukünftigen Stadtratsbeschlüssen deren Auswirkungen  auf das Erreichen des Zieles Klimaneutralität 2030 in der  Beschlussvorlage deutlich gemacht werden müssen?  

Unterschreiben darf jede Person, die EU-Bürger:in und mindestens 18  Jahre alt ist. Außerdem muss die Person am Tag der  Unterschriftenabgabe seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz  in Bayreuth (Stadt) gemeldet sein.  

Begründung

2015 haben in Paris nahezu alle Staaten der Welt vereinbart, die globale  Erwärmung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Als Beitrag zum  Erreichen dieses Klimaziels und der globalen Klimagerechtigkeit soll  auch Bayreuth bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Dazu ist es  notwendig, dass die Verwaltung sofort und direkt den Auftrag bekommt,  einen wirksamen Maßnahmenplan zu erarbeiten, der anschließend vom  Stadtrat beschlossen werden kann. Je später die Maßnahmen umgesetzt  werden, desto gravierender werden die Auswirkungen für Umwelt,  Biodiversität und Klima und dadurch umso höher die Folgekosten für  Stadt und Bürger:innen. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 kann nur  durch mutiges Handeln von Politik, Wirtschaft und uns allen gemeinsam  erreicht werden.  

(1) Der Maßnahmenplan für echte Klimaneutralität soll den Bürger:innen  nachvollziehbar aufzeigen,  

- wie viele CO2e-Emissionen pro Jahr in welchen Bereichen  eingespart und wie etwaige Kompensationen durchgeführt  werden sollen; im Falle von Schwierigkeiten bei der Erhebung  von Daten kann auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden;  

- welcher Stellenbedarf und welche Kosten zur Umsetzung  geschätzt werden.  

(2) Klimaneutralität im Allgemeinen bedeutet, dass Handlungen und  Prozesse keine CO2e-Emissionen verursachen oder diese vollständig  kompensiert werden.  

(3) Gemeint mit einer echten Klimaneutralität der Stadt Bayreuth ist die  Erreichung des Ziels durch einen Maßnahmenplan, der Klimaneutralität  sektorenübergreifend (bspw. Energie, Verkehr, Wirtschaft, Gebäude,  Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion), soweit es in den  Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt, verwirklicht bzw. entsprechende  Anreize setzt. Das bedeutet die maximal umsetzbare Reduktion aller  Emissionen auf dem Stadtgebiet sowie städtischer Unternehmen  außerhalb des Stadtgebiets und ab 2030 die Kompensation etwaiger  nicht reduzierter Emissionen durch die Stadt Bayreuth. 

Wir klagen!

Wir klagen gegen die Eintscheidung der Stadt Bayreuth, unser Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären.

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